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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Allgemeines |
Die Firma dpp-deko-profi-partner
Schauwerbung GmbH, im folgenden dpp, vereinbart für
alle ihre Leistungen und Verträge die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SIe gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB
gelten spätestens mit Entgegennahme der Leistungen
als anerkannt. Entgegenstehende AGB des Vertragspartners
werden auch dann nicht verpflichtend, wenn diesen
nicht widersprochen wird. |
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2. Preisangebot |
Verbindlich für den Preis
der Leistung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung.
EIne Preiserhöhung von Leistungen, die nach mehr als
vier Monaten nach Vertragsabschluß erbracht werden,
ist zulässig, wenn sich die Erhöhung durch Veränderung
preisbildender Faktoren rechtfertigt die unvorhersehbar
nach Vertragsabschluß entstanden sind. Dem Vertragspartner
wird die Preiserhöhung innerhalb angemessener Frist
angezeigt. Im kaufmännischen Verkehr sind Preisanpassungen
auf Grund unvorhersehbarer Veränderungen preisbildender
Faktoren zulässig. Ebenso führt hier eine Änderung
der Mehrwertsteuer zur Anpassung. Für Überstunden,
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie für Arbeiten
unter erschwerten Bedingungen werden die üblichen Zuschläge
berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen. Besprechungen
werden nach Zeitaufwand und anfallenden Kosten, wie
Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnet,
soweit ein Auftrag an uns nicht zu Stande kommt oder
soweit sie das übliche, dem Auftragsvolumen angemessene
übersteigen. |
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3. Präsentationshonorar |
Die Entwicklung konzeptioneller
und gestalterischer Vorschläge mit dem Ziel des Vertragsabschlusses
erfolgt, unabhängig ob sie vom Besteller verwendet
wird, gegen Honorar (Präsentationshonorar). |
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4. Urheberrechte |
Alle mit der Auftragsausführung
entstehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben
bei dpp. Die Übertragung dieser Rechte bedarf einer
schriftlichen Vereinbarung und erfolgt immer erst nach
vollständiger Bezahlung des Auftrags. dpp ist berechtigt,
Arbeiten zu signieren und damit zu werben. |
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5. Haftung |
Im Rahmen ihrer vertraglichen
Aufgaben haftet dpp für sich und ihre Erfüllungsgehilfen
nur für Schäden, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Vertragsverletzung beruhen. Dies gilt auch für Schäden
aus Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen oder
vorvertraglichen Tätigkeiten. |
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6. Gewährleistungen |
Der Besteller hat die Leistung
sofort nach Eingang zu untersuchen und etwaige Mängel
unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die berechtigten
und rechtzeitigen Mängelrügen leistet dpp für die Mängel
im Wege der Nachbesserung nach angemessener Frist fehl,
so ist der Besteller berechtigt, die Herabsetzung der
Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung
des Vertrags zu verlangen. Wenn eine Mängelrüge geltend
gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers nur in
einem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Mängel steht. |
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7. Zahlungsbedingungen |
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb
von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig
zahlbar. Falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart
ist, sind Zahlungen wie folgt fällig:
1/2 der Vertragssumme bei Auftragsbestätigung
1/2 der Vertragssumme bei Fertigstellung
Bei Nichteinhaltung dieser Termine sind wir, ohne
dass einer Mahnung bedarf, berechtigt Verzugszinsen
geltend zu machen, sowie weiteren entstehenden Verzugsschaden.
Für eine schriftliche Mahnung sind Verzugskosten von
10,- Euro vereinbart. |
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8. Eigentumsvorbehalt |
Lieferung und Leistung bleiben
bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum
der dpp. |
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9. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
Erfüllungsort für beide
Parteien ist München, dies gilt auch für Scheck- und
Wechselverbindlichkeiten. Als Gerichtsstand wird für
Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen,
das jeweils nach dem Streitwert zuständige Gericht
in München vereinbart, ebenso für den Fall, dass der
Besteller seinen allgemeinen Wohnsitz im Ausland hat,
nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder zum
Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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10. Nebenabreden |
Nebenabreden und Vertragsänderungen
haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart
weden. |
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11. Salvatorische Klausel |
Sollte eine vertragliche
Bestimmung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit
der verbleibenden Bestimmungen hiervon unberührt. |
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