dpp - deko-profi-partner Schauwerbung GmbH
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deko-profi-partner
Schauwerbung GmbH

Elisabethstr. 47
80796 München
Tel: 089 / 32 36 90 93
Hdy: 0172 / 862 25 54
dekoprofipartner@t-online.de
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma dpp-deko-profi-partner Schauwerbung GmbH, im folgenden dpp, vereinbart für alle ihre Leistungen und Verträge die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SIe gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten spätestens mit Entgegennahme der Leistungen als anerkannt. Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden auch dann nicht verpflichtend, wenn diesen nicht widersprochen wird.
2. Preisangebot
Verbindlich für den Preis der Leistung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung. EIne Preiserhöhung von Leistungen, die nach mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluß erbracht werden, ist zulässig, wenn sich die Erhöhung durch Veränderung preisbildender Faktoren rechtfertigt die unvorhersehbar nach Vertragsabschluß entstanden sind. Dem Vertragspartner wird die Preiserhöhung innerhalb angemessener Frist angezeigt. Im kaufmännischen Verkehr sind Preisanpassungen auf Grund unvorhersehbarer Veränderungen preisbildender Faktoren zulässig. Ebenso führt hier eine Änderung der Mehrwertsteuer zur Anpassung. Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die üblichen Zuschläge berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen. Besprechungen werden nach Zeitaufwand und anfallenden Kosten, wie Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnet, soweit ein Auftrag an uns nicht zu Stande kommt oder soweit sie das übliche, dem Auftragsvolumen angemessene übersteigen.
3. Präsentationshonorar
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt, unabhängig ob sie vom Besteller verwendet wird, gegen Honorar (Präsentationshonorar).
4. Urheberrechte
Alle mit der Auftragsausführung entstehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei dpp. Die Übertragung dieser Rechte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und erfolgt immer erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags. dpp ist berechtigt, Arbeiten zu signieren und damit zu werben.
5. Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet dpp für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen oder vorvertraglichen Tätigkeiten.
6. Gewährleistungen
Der Besteller hat die Leistung sofort nach Eingang zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen leistet dpp für die Mängel im Wege der Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so ist der Besteller berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers nur in einem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängel steht.
7. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig zahlbar. Falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen wie folgt fällig:
1/2 der Vertragssumme bei Auftragsbestätigung
1/2 der Vertragssumme bei Fertigstellung
Bei Nichteinhaltung dieser Termine sind wir, ohne dass einer Mahnung bedarf, berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen, sowie weiteren entstehenden Verzugsschaden. Für eine schriftliche Mahnung sind Verzugskosten von 10,- Euro vereinbart.
8. Eigentumsvorbehalt
Lieferung und Leistung bleiben bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der dpp.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist München, dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten. Als Gerichtsstand wird für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, das jeweils nach dem Streitwert zuständige Gericht in München vereinbart, ebenso für den Fall, dass der Besteller seinen allgemeinen Wohnsitz im Ausland hat, nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Nebenabreden
Nebenabreden und Vertragsänderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart weden.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine vertragliche Bestimmung einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon unberührt.
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